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Ergebnisoffenheit
Die vom Kontext vorgegebenen Rahmenbedingungen und der Verhandlungsspielraum müssen klar und gegenüber MediandInnen sowie MediatorInnen transparent sein. Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen und des Verhandlungsspielraumes wird der/die MediatorIn zu keiner Lösung drängen und keine der vorgebrachten Lösungen favorisieren.
Vertraulichkeit
Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen über Verlauf und Inhalt vertraulich behandelt werden, d.h. sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollten eine Informationspflicht an Kontextverantwortliche bestehen, erfolgt dies in Absprache mit den Konfliktparteien. Über den Verlauf der Mediation werden keine Angaben weitergegeben, nur über die Ergebnisse.
Freiwilligkeit
Auch wenn eine Mediation vom Kontext initiiert werden kann, bleibt den Konfliktparteien die Entscheidung, wann und mit welchem Ergebnis sie die Mediation beenden wollen und in welcher Form und in welchem Umfang sie sich in den Mediationssitzungen einbringen möchten.
Allparteilich
Die MediatorInnen fühlen sich der Beachtung von Interessen, Bedürfnissen und Befindlichkeiten aller Konfliktparteien im gleichen Maße verpflichtet.
Frei von Kontextverantwortung
Wer in einem Kontext Verantwortung für Entscheidungen trägt, kann in ebendiesem Kontext nicht als MediatorIn tätig sein.
Professionelles Konfliktverständnis
Grundannahmen:
- Konflikte sind weder gut noch schlecht
- Nicht der Konflikt ist das Problem, sondern die Art des Umgangs mit dem Konflikt
- Mediation arbeitet an der Art des Umgangs mit dem Konflikt
Aristoteles
Begriffserläuterungen